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1.
Vertragsparteien |
| (1) Parteien dieses Vertrags
sind der jeweilige Auftraggeber (Kunde) und der Büroservice
secretary4rent Gilda Jarchow, Marienfelder Allee 47 b, 12277 Berlin
(Auftragnehmer). |
| (2) Der Auftragnehmer ist
berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag
Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet
dieses kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem
Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei der Durchführung dieses
Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist
nicht ausdrücklich anderes bestimmt, hat dieser Vertrag keine
Schutzwirkung zugunsten Dritter. |
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2.
Vertragsgrundlage |
| (1) Grundlage aller
vertraglichen Beziehungen (Angebote,
Leistungen, Lieferungen usw.) des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten durch die Auftragserteilung und der
Bestätigung als vereinbart, und gelten hiermit für alle künftigen Aufträge,
auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. |
| (2) Gegenbestätigungen des
Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen, außer der Auftragnehmer
hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. |
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3.
Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss |
| (1) Angebote des
Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. |
| (2)
Sofern nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung
verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags sowie für die
Vergütung. |
| (3) Die Auftragsbestätigung
gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann.
Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht
an. |
| (4) Zum Vertragsabschluss
bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung
durch den Auftragnehmer in schriftlicher Form. |
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4.
Art der Dienstleistung, Leistungsumfang |
| (1) Der Auftragnehmer ist für
den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente
nicht verantwortlich. Die Leistungen vom Auftragnehmer erfolgen ausschließlich
zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der
Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt
im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für
ein bestimmtes Ergebnis. |
| (2) Soweit die tatsächlich
zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei der Auftragserteilung gemachten
Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
Bei Mindermengen im Zusammenhang mit Rabattgewährung gilt dann der Preis
laut Preisliste. |
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5.
Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers |
| (1) Der Auftraggeber stellt
sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers
oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und
für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten. |
| (2) Alle Datenträger, die
der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch
einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem
Aufragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden
und
stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. |
| (3) Von allen dem
Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der
Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei eventuellem
Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. |
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(4) Erbringt der Auftraggeber seine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht
in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen,
Mehr- und Kostenaufwand usw.) vom Auftraggeber selbst zu tragen. |
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6.
Lieferung, Termine und Fristen
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| (1) Die Lieferungen erfolgen
auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur
für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung
oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko
des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz seitens des Auftraggebers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger
Lieferung. |
| (2) In den Verträgen
genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn
sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich
bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen
unverbindlich. |
| (3) Kommt der Auftragnehmer
in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben,
oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch z. B. Betriebsstörungen,
Streik, höhere Gewalt ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens
ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert. |
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7.
Zahlungsbedingungen |
| (1) Die Vergütung
der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in der Währung zu
erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Verpackung,
Transportkosten (z. B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen zu Lasten
des Auftraggebers. |
(2) Die Zahlung erfolgt nach
Rechnungslegung in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung. Die
Rechnungssumme bei Überweisungen ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt
der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als "Erhalt der
Rechnung" gilt ein Termin zwei Werktage nach Rechnungsdatum.
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| (3) Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer
Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. |
| (4) Nichteinhaltung
vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die dem Auftragnehmer
erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der
Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird, bzw. dass
auf Grund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die
Zahlung gefährdet ist, berechtigt den Auftragnehmer, sofortige
Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht
auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die
Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen. |
| (5) Der Auftraggeber ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der
Auftragnehmer dem ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden. |
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8.
Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt |
| (1) Es gilt der BGB
Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare,
Anschreiben, Websites usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit
dürfen Produkte, die von
dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom
Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt
werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein
Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge. |
| (2) Bei allen an den
Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem
Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung,
die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt.
Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls
vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des
Urhebers verfügt. |
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9.
Leistungsmängel, Haftung, höhere Gewalt |
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(1) Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von sieben
Tagen nach Lieferung schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel
bei dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen
keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der
Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder
Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der
Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung
des Preises zu verlangen. |
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(2) Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für
Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände
(höhere Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter,
Krankheit usw.), Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder von
Mitteilungen infolge des Verschuldens des Zustellers sowie sonstige, direkte
oder indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung
oder Nichterbringung der Leistungen entstehen. Es besteht insbesondere keine Haftung für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. |
| Für das Eigentum des Auftraggebers,
z. B. Datenträger, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen,
ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu. |
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10.
Vertraulichkeit, Datenschutz |
| (1) Der Auftraggeber und
Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher
Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als
vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte
bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und
Dritten gleichfalls aufzuerlegen. |
| (2) Angebote und sonstige
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. |
| (3) Der Auftragnehmer hat
Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das
Datengeheimnis verpflichtet. |
| (4)
Der Auftraggeber ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim
Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten
Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein
absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet
werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende
Risiko ausdrücklich hingewiesen. |
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11.
Widerrufsrecht |
| (1) Der Auftraggeber hat das
Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der
Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu
lösen. Der Widerruf ist schriftlich per Post, per E-Mail oder durch einen anderen
dauerhaften Datenträger zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die
Absendung innerhalb der Frist. |
| (2) Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der
Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung
vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. |
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12.
Kündigung |
| (1) Der Auftraggeber
ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt, den Auftrag jederzeit
zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen
Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen. |
| (2) Eventuelle
Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach deren AGB zu
ersetzen. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle
Unterlagen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand
sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück. |
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(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach
Vertragsabschluss die geschuldete
Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft der Auftragnehmer. |
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13.
Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss |
| (1) Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dieser
AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. |
| (2) Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung treten, die soweit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten. |
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14.
Sonstiges |
| (1) Änderungen oder
Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung
dieser Schriftformklausel der Schriftform. |
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(2)
Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten. |
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15.
Anwendbares Recht |
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(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen
dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. |
| (2) Sofern sich aus
dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Berlin Erfüllungsort für Zahlung und
Lieferung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung ist Berlin. |
Stand:
Oktober
2007 |
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